Beschreibung
Tauche mit dem ersten Teil unserer Katana-Serie The Shogun's Journey in die Welt des alten Japan ein! Die Samurai's Chest besteht aus einem Omnihive Xenoskin im Stile traditioneller japanischer Holzkunst sowie einer Play-Mat, die dich mit auf die Reise in ein wolkenverhangenes Bergdorf nimmt. Im Omnihive finden über 1000 Karten (double-sleeved) der Standardgröße Platz, die Deck-Box ist genauso wie die Play-Mat limitiert und exklusiv in diesem Bundle erhältlich.
FEATURES OMNIHIVE
- Designed für 1000+ (double-sleeved) oder 1250+ (single-sleeved) Karten
- Hervorragend für Commander/EDH Decks?geeignet
- Praktisch zum Tragen mehrerer Decks, Würfel und/oder Spielmatten
- Zwei magnetische Fächer zur flexiblen Positionierung und Aufbewahrung von Zubehör und Karten (double-sleeved)
- Hochwertige Mikrofaser-Innenseite
- Starker Magnetverschluss mit zusätzlichem ZnapClaw-Mechanismus
- Widerstandsfähiges Xenoskin -Material
- Modularer Aufbau zur Kombination mit einer Vielzahl von Ultimate Guard-Produkten
- Abmessungen ca.: 238 x 92 x 407 mm
FEATURES PLAYMAT
- Schützt Karten und Zubehör beim Spielen
- Vollfarbiger Druck mit limitiertem Artwork
- Rutschfeste Textur auf der Rückseite
- Naturkautschuk
- 2 mm dicke, weich gepolsterte Spielmatte
- Größe: 61 x 35 cm
Weitere Informationen
Altersfreigabe
Ab 14 Jahren
Info zu den Lieferzeiten
Das EU-Lager hat derzeit eine Lieferverzögerung von mindestens 3-5 Tagen, dazu kommt natürlich noch der Versand zu uns!
Das EU-Express-Lager ist nicht betroffen, da diese Artikel bereits bei uns auf Lager sind.
Wir hoffen auf euer Verständnis!
Warnhinweise
Einige Produkte weisen diese Punkte auf:
Achtung: Nicht für Kinder unter 36 Monaten geeignet.
· Kleine Teile (Verschlucken oder Ersticken) · Scharfe oder spitze Teile (Stichverletzungen) · Seil (Strangulation) · Kleine Kugeln (Verschlucken oder Ersticken)
Achtung: Benutzung unter unmittelbarer Aufsicht von Erwachsenen.
Wichtiger Hinweis in eigener Sache:
Bei vielen unserer Produkte handelt es sich um Sammlerstücke für rein dekorative Zwecken. Diese gelten nicht als Spielzeug. Wir verweisen auf die "Richtlinie 2009/48/EG Anhang Nr.2 “ über die Sicherheit von Spielzeug.